So beantragen Sie ein Teilzeitstudium
Ab September können Sie sich das Antragsformular für das Wintersemester 2013/14 herunterladen. Dies bringen Sie ausgefüllt mit Ihren originalen Begründungsnachweisen in der Koordinierungsstelle Teilzeitstudium vorbei.
Als Nachweise werden akzeptiert bei
Erwerbstätigkeit:
Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers und eine Gehaltsabrechnung
Selbständigkeit/ freiberufliche Tätigkeit:
Umsatzsteuererklärung oder Nachweis der Umsatzsteuerzahlung oder Einkommensteuerbescheid,
wobei ein Umsatz von mindestens 8.040 EUR im Jahr nachgewiesen werden muss. Liegt ein Jahresumsatz noch nicht vor, muss ein Quartalsumsatz von mindestens 2.010 EUR nachgewiesen werden.
Erziehungstätigkeit:
Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes oder Familienbuch
Pflegetätigkeit:
Bescheid der Pflegekasse mit Zuordnung zu einer Pflegestufe und Nachweis der Bestellung als Pfleger
Behinderung/ chronische schwere Erkrankung:
Ärztliches Attest, dass die Studentin/der Student durch eine Behinderung bzw. chronische, schwere Erkrankung gemäß § 2 IX. SGB an der Ausübung eines Vollzeitstudiums im Zeitraum für den ein Teilzeitstudium beantragt wurde, gehindert ist.
Hochleistungssport:
Nachweis der Zugehörigkeit zu einem A-, B- oder C-Kader eines Spitzensportverbandes.
Mitwirkung als gewählte/r oder ernannte/r Vertreter/in der studentischen oder akademischen Selbstverwaltung oder des Studentenwerks:
Berufungsbeschluss in das Organ oder Ernennungsurkunde.
vergleichbar schwerwiegenden Gründen:
Schriftliche Begründung und geeignete Nachweise