Wahl des Teilzeitstudienplanes
Werden in einem Studiengang mehrere Teilzeitstudienpläne angeboten, können Sie zwischen diesen frei wählen. In beiden Varianten können beliebig viele CP im Semester erworben werden. Durch den Teilzeitstudienplan werden keine Mindest- oder Maximalleistungen definiert. Auch ist die Verdoppelung der Frist für die Thesis unabhängig vom gewählten Studienplan. Wir empfehlen:
Wählen Sie den Studienplan über 20 CP pro Semester, wenn Sie als überwiegend studierend gelten wollen und damit
• in der studentischen Krankenversicherung bleiben und
• als Werkstudent*in arbeiten können.
Wählen Sie den Studienplan über 15 CP pro Semester, wenn Sie als Arbeitnehmer*in angestellt sind und sich für den Fall von Arbeitslosigkeit Ansprüche auf Arbeitslosengeld erhalten wollen.
Dauer des Teilzeitstudiums
Ihr Antrag auf Teilzeitstudium gilt mit den unten aufgeführten Ausnahmen für ein Studienjahr. Wollen Sie im Teilzeitstudium verbleiben, müssen Sie nach zwei Semestern einen neuen Antrag nebst den Nachweisen für den Teilzeitgrund vorlegen. Sie können ein Teilzeitstudium beliebig oft (auch nach Ablauf der Regelstudienzeit) beantragen.
Ausnahme:
Bei Kindererziehung oder Behinderung können Sie auch einen längeren Zeitraum beantragen. Bei Kindererziehung bis zum 30.09. des Jahres, in dem Ihr jüngstes Kind 18 Jahre alt wird und im Falle einer Schwerbehinderung (Behinderungsgrad über 50%) bis zum Ende des Studiums. In diesen Fällen müssen Sie Ihren Teilzeitgrund auch nur einmal nachweisen.