Wahl des Teilzeitstudienplanes
Werden in einem Studiengang mehrere Teilzeitstudienpläne angeboten, können Sie zwischen diesen frei wählen. In beiden Varianten können beliebig viele CP im Semester erworben werden. Durch den Teilzeitstudienplan werden keine Mindest- oder Maximalleistungen definiert. Auch ist die Verdoppelung der Frist für die Thesis unabhängig vom gewählten Studienplan. Wir empfehlen:
Wählen Sie den Studienplan über 20 CP pro Semester, wenn Sie als überwiegend studierend gelten wollen und damit
• in der studentischen Krankenversicherung bleiben und
• als Werkstudent*in arbeiten können.
Wählen Sie den Studienplan über 15 CP pro Semester, wenn Sie als Arbeitnehmer:in angestellt sind und sich für den Fall von Arbeitslosigkeit Ansprüche auf Arbeitslosengeld erhalten wollen.