Studienplan & Dauer

Wahl des Teilzeitstudienplanes

Werden in einem Studiengang mehrere Teilzeitstudienpläne angeboten, können Sie zwischen diesen frei wählen. In beiden Varianten können beliebig viele CP im Semester erworben werden. Durch den Teilzeitstudienplan werden keine Mindest- oder Maximalleistungen definiert. Auch ist die Verdoppelung der Frist für die Thesis unabhängig vom gewählten Studienplan. Wir empfehlen:

Wählen Sie den Studienplan über 20 CP pro Semester, wenn Sie als überwiegend studierend gelten wollen und damit
• in der studentischen Krankenversicherung bleiben und
• als Werkstudent*in arbeiten können.

Wählen Sie den Studienplan über 15 CP pro Semester, wenn Sie als Arbeitnehmer:in angestellt sind und sich für den Fall von Arbeitslosigkeit Ansprüche auf Arbeitslosengeld erhalten wollen.

Dauer des Teilzeitstudiums

Wie lange Ihnen ein Teilzeitstudium bewilligt wird, hängt von Ihrer Teilzeitbegründung ab. Wir tragen Ihnen die längstmögliche Dauer ein. Wir tragen ein

Zwei Semester

  • Selbständigkeit,
  • freiberuflicher Tätigkeit,
  • Werkstudenten-/SHK-tätigkeit,
  • schwerer chronischer Erkrankung (wenn nicht anders attestiert)
  • und Pflegetätigkeit

Variabel

  • Befristeter Arbeitsvertrag bis Ablauf des Vertrages;
  • Erziehungstätigkeit bis zum 30.09. des Jahres, in dem das jüngste Kind 18 Jahre alt wird;
  • Schwere chronische Erkrankung bis zum Datum, das attestiert wurde;
  • bei Gremientätigkeit bis zum Ende der Bestellung in das Gremium

Studienende:

  • Unbefristeter Arbeitsvertrag;
  • Pflegetätigkeit eines schwerbehinderten Angehörigen;
  • Schwerbehinderung von mind. 50%

Die Bewilligung steht immer unter dem Vorbehalt der Immatrikulation. Daher gelten bei einer Schließung des Studiengangs keine veränderten Fristen für Teilzeitstudierende.

Wenn Sie den Studiengang wechseln oder sich vom Bachelor- in ein Master-Studium umschreiben, müssen Sie erneut einen begründeten Antrag auf Teilzeitstudium stellen. Eine automatische Fortschreibung des Teilzeitstatus erfolgt nicht.

Entfallen Ihre Teilzeitgründe dauerhaft, müssen Sie die Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind unverzüglich darüber informieren. Sie werden dann zum Ende des laufenden Semesters in den Vollzeitstatus übertragen.