Teilzeitstudium von A-Z
  • A
  • Um ihre Verpflichtungen in den Gremien, Ausschüssen oder Kommissionen der TU Darmstadt besser erfüllen zu können, können Studierende einen Antrag auf Teilzeitstudium stellen.

  • Um offiziell in Teilzeit studieren zu können, müssen interessierte Studierende einen Antrag auf Teilzeitstudium stellen. Der Antrag wird im Internetauftritt der Servicestelle Teilzeitstudium und Studieren mit Kind zum Download bereitgestellt. Dieser muss ausgefüllt und mit den Begründungsnachweisen (die Nachweise müssen auch bei einem Wiederholungsantrag vorgelegt werden) entweder persönlich, per Mail, per Fax oder per Post eingereicht werden. Beantragen Sie ein Teilzeitstudium zum ersten Mal, empfehlen wir den Antrag persönlich vorbeizubringen und sich dort beraten zu lassen, ob in ihrer Situation ein Teilzeitstudium möglich und anzuraten ist. Die Servicestelle Teilzeitstudium und Studieren mit Kind prüft den Antrag und trägt dann ggf. in den Studierendendaten den Teilzeitstatus ein. Dieser ist für ein Studienjahr gültig, bei einem Teilzeitstudium wegen Erziehungstätigkeit oder Schwerbehinderung auch länger.

  • Die Frist für die Beantragung eines Teilzeitstudiums ist für das

    • Sommersemester: 1. März bis 30. April
    • Wintersemester: 1. September bis 31. Oktober
  • Unter Arbeitsbelastung versteht man den zeitlichen Aufwand, den man für ein Studium aufbringen muss. Im Teilzeitstudium steht den Studierenden mehr Zeit für die Erbringung der Leistungen zur Verfügung. Das heißt, bezogen auf einen identischen Zeitraum, ist die Arbeitsbelastung im Teilzeitstudium geringer als im Vollzeitstudium. Im Gegenzug dauert das Teilzeitstudium länger als das Vollzeitstudium.

  • Der Aufenthaltsstatus ist die Berechtigung einer ausländischen Person, sich im Inland aufzuhalten und wird durch den gesetzlich geregelten Erwerb eines Aufenthaltstitels begründet. Es gibt verschiedene Aufenthaltsstatus mit unterschiedlicher Dauer des Aufenthaltsrechts und verschiedenen Beschränkungen oder Auflagen. Ausländische Studierende erhalten häufig einen Aufenthalt zum Studium gemäß § 16 AufenthaltsG. Ob ein Teilzeitstudium in dem geplanten Umfang dem Aufenthaltsstatus widerspricht, muss vor Antragstellung am besten mit der zuständigen Ausländerbehörde geklärt werden.

  • Gemäß § 17 a Abs. 8 der APB kann die Zulassungsentscheidung zu einem Masterstudium mit der Auflage verbunden werden, einzelne Module aus dem Bachelorprogramm nachzuholen. Die Auflagen müssen im Zulassungsbescheid aufgeführt werden, innerhalb von zwei Semestern erfüllbar sein und dürfen einen Umfang von 30 CP nicht überschreiten. Die Auflagen sollen den Studierenden in die Lage versetzen, fehlende Kenntnisse während des Studiums nachzuholen. In den Auflagen werden die abzulegenden Module und der Zeitpunkt, bis zu dem die Leistungen erbracht werden müssen, bestimmt. Werden die Auflagen nicht in der festgelegten Zeit erfüllt, wird die Immatrikulation in den Masterstudiengang widerrufen und die Exmatrikulation erfolgt.

    Die Frist zur Erbringung der Auflagen wird durch ein Teilzeitstudium nicht verlängert. Es kann aber ein Antrag an die Prüfungskommission des Fachbereichs auf Verlängerung der Frist gestellt werden.

  • Eine Ausländerbehörde oder Ausländeramt besteht in jedem Landkreis oder jeder kreisfreien Stadt mit der Aufgabe den das Ausländerrecht zu vollziehen. Die Ausländerbehörde ist somit auch für die Erteilung des Aufenthaltsstatus zuständig.

  • B
  • Im sechssemestrigen Bachelor werden im Mittel 180 CP erworben, das sind 60 CP im Studienjahr. Im Teilzeitbachelor können diese 180 CP auf maximal 12 Semester verteilt werden, wobei bei der Studienplanentwicklung anzustreben ist, dass in wenigstens einer Variante im Mittel 30 CP im Studienjahr erworben werden. Es können aber in einem Studienjahr auch durchaus 40 CP sein, in den anderen 20 CP. Der in der Abfolge sinnvolle Studien- und Prüfungsplan steht hier im Vordergrund.

  • Ein Teilzeitstudium ist grundsätzlich nicht förderungsfähig. In bestimmten Fällen wird aber ein faktisches Teilzeitstudium über die Verlängerung der Förderungshöchstdauer in unterschiedlichem Ausmaß unterstützt. Hierzu zählen Kindererziehung, Schwangerschaft, Krankheit, Behinderung, Gremientätigkeit.. Teilzeistudierende erhalten den Leistungsnachweis zu Beginn des 5. Semesters, wenn sie die in ihrem Studiengang durchschnittlich üblichen Leistungen erbracht haben.

  • Um ein Teilzeitstudium aufnehmen zu können, müssen die Studierenden einen Grund nennen können, der sie daran hindert, ihre Zeit überwiegend dem Studium zu widmen. Gründe können sein:

    • Erwerbstätigkeit, Selbständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit,
    • Betreuung mindestens eines eigenen Kindes im Alter von bis zu achtzehn Jahren,
    • Pflege eines nahen Angehörigen mit Zuordnung zu einer Pflegestufe,
    • Behinderung oder chronische, schwere Erkrankung,
    • Hochleistungssport,
    • Mitwirkung als ernannte(r) oder gewählte(r) Vertreter(in) der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung oder des Studentenwerks oder
    • vergleichbare schwerwiegende Gründe.
  • Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher
    ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
    Der Behinderungsbegriff des SGB IX und des BGG (wird in neuem Tab geöffnet) umfasst auch chronische Erkrankungen im Sinne von länger andauernden Erkrankungen und Erkrankungen mit episodischem Verlauf, sofern diese zu einer Beeinträchtigung der Teilhabe führen. Eine Behinderung oder eine chronische, schwere Erkrankung kann durch ein entsprechendes ärztliches Attest nachgewiesen werden.

  • siehe Erziehungstätigkeit

  • C
  • siehe Leistungspunkte

  • D
  • In einem Doppelstudium ist ein Teilzeitstudium ausgeschlossen. Es ist also nicht möglich einen Studiengang in Vollzeit, den anderen in Teilzeit zu betreiben.

  • E
  • Als Werkstudent_in dürfen Sie nicht mehr als 82 Stunden im Monat bzw. durchschnittich 20 Stunden in der Woche arbeiten. Ansonsten verlieren Sie sozialversicherungsrechtlich den Studierendenstatus (Verlust der studentischen Krankenversicherung) und werden als Arbeitnehmer mit den üblichen Sozialabgaben (verteilt auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer) behandelt.

    Das bedeutet aber nicht, dass Sie neben einem Studium nicht darüber hinaus erwerbstätig sein können. In Hessen können Sie neben dem Studium sogar eine Vollzeiterwerbstätigkeit ausüben. Weder müssen Sie uns mitteilen, dass Sie neben dem Studium erwerbstätig sind, noch müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie in Ihrer Freizeit studieren.

    Sie sind auch nicht gezwungen wegen Ihrer Erwerbstätigkeit ein Teilzeitstudium aufzunehmen. Aber es wäre sinnvoll. Wenn Sie als normaler Arbeitnehmer angestellt sind, haben Sie nur mit Teilzeitstatus im Falle von Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Vollzeitstudium haben Sie das nicht, obwohl Sie vorher entsprechende Beiträge einbezahlt haben.

    Wenn Sie ein freiwilliges Praktikum mit über 14 Stunden pro Woche absolvieren, können Sie auch ein Teilzeitstudium beantragen.

  • F
  • Fachbereiche sind Organisationseinheiten der Universität, die einzelne oder mehrere Fachdisziplinen zusammenfassen und repräsentieren. Zur Übersicht der Fachbereiche an der TU Darmstadt

  • Für Studierende im Teilzeitstudium gilt, dass jedes in Teilzeit absolvierte Studienjahr (= zwei Hochschulsemester) ein Fachsemester ist. Die Regelstudienzeit des Vollzeitstudiengangs, die in Fachsemestern angegeben wird, darf aber auch im Teilzeitstudium nicht unterschritten werden. Das heißt im Bachelor werden mindestens sechs Fachsemester und im Master mindestens vier Fachsemester gerechnet. Urlaubssemester werden auch im Teilzeitstudium nicht als Fachsemester berechnet.

  • Als faktisches Teilzeitstudium wird das zeitliche Strecken des Studiums bezeichnet, ohne dass hierfür formale oder organisatorische Voraussetzungen an den Universitäten und Hochschulen bestehen. Die Studierenden haben den Status von Vollzeitstudierenden.

  • Mit einem formalen Teilzeitstudium ist ein geregeltes Studieren eines Vollzeitstudiengangs in Teilzeit oder eines originären Teilzeitstudiengangs gemeint. Der Studierende hat den Status eines Teilzeitstudierenden.

  • Mit einem offiziellen Teilzeitstatus verlängert sich die Frist zur Abgabe der Abschlussarbeit auf das Doppelte (natürlich kann diese aber immer auch früher abgeben werden). Die Frist zur Erbringung der Mindestleistung verlängert sich nur anteilig: Werden die ersten beiden Semester in Teilzeit studiert, verlängert sie sich um weitere zwei Semester, wird nur das zweite Semester in Teilzeit studiert, verlängert sie sich auch nur um ein Semester. Die Auflagenfrist wird nicht automatisch verlängert.

  • H
  • Studierende, die Mitglied eines A-, B- oder C-Kaders eines Spitzensportverbandes sind, können aufgrund der hohen Zeitbelastung durch den Sport einen Antrag auf Teilzeitstudium stellen.

  • Sämtliche Semester, die eine Studentin oder ein Student an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, ergeben die Anzahl der Hochschulsemester. Hochschul- oder Studiengangwechsel, Urlaubssemester und Teilzeitstudium haben keinen Einfluss auf die Anzahl der Hochschulsemester.

  • I
  • Studierende, die Teilzeit in einem Studiengang studieren, für den kein offizielles Teilzeitstudium vorgesehen ist, können mit ihrem Studiendekan oder Studienkoordinator einen individuellen Studienplan vereinbaren.

  • K
  • Der Studienkredit der KfW-Bankengruppe kann auch für ein Teilzeitstudium in Anspruch genommen werden. Ausgenommen von diesem Angebot sind Bildungsausländer, also Studierende, die EU-Ausländer sind und ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule erworben haben. Zu den detaillierten Konditionen informieren Sie sich bitte auf den Websites der KfW

  • Um studieren zu können, müssen Sie in Deutschland krankenversichert sein. Eine ausländische Krankenversicherung reicht nicht. Die meisten Studierenden sind vermutlich über ihre Eltern familienversichert, wenn sie jünger als 25 Jahre sind, oder in der sogenannten Studentenversicherung, wenn sie zwischen 25 und 30 Jahre alt sind. Der Versicherungsstatus hängt aber nicht nur vom Alter ab, sondern unter anderem auch davon, ob neben dem Studium gejobbt wird. Für die Krankenkassen ist dabei maßgeblich, dass Studierende mehr Zeit für das Studium aufwenden als für die Arbeit. Anderenfalls werden sie als normale Arbeitnehmer versichert. Das gilt auch für Teilzeitstudierende. Zu weiteren Informationen

  • Veraltetes Synonym für Leistungspunkte (Creditpoints)

  • L
  • Das Lehrangebot für Teilzeitstudiengänge ist identisch mit dem Lehrangebot der Vollzeitstudiengänge. Es wird angestrebt das Lehrangebot durch digitale Angebote soweit möglich und sinnvoll zu erweitern, um die Flexibilität für Teilzeitstudierende zu erhöhen.

  • Teilzeitstudierende erhalten den Leistungsnachweis für das BAföG-Amt, wenn sie die in ihrem Studiengang nach dem 4. Semester üblichen Leistungen erbracht haben. Zur Beurteilung, ob die üblichen Leistungen erbracht worden sind, dient der Durchschnittswert aller Studierenden dieses Fachsemesters.

  • Im Studium erfolgreich erbrachte Leistungen werden in sogenannten Leistungspunkten (engl. Creditpoints – Abk. CP) abgebildet. Leistungspunkte sollen dabei die durchschnittlich aufzubringende Arbeitszeit repräsentieren, die aufgewandt werden muss, um erfolgreich zu studieren. Ein Leistungspunkt entspricht dabei durchschnittlich 30 Stunden Arbeitszeit. Bei einer Regelstudienzeit von sechs Fachsemestern für ein Bachelorstudium geht man von einer Arbeitsbelastung von insgesamt 180 Leistungspunkten aus.

  • M
  • Je nach Studienordnung, kann ein Teilzeitstudium ein gesondertes Mentorenprogramm vorsehen, um der besonderen Situation der Teilzeitstudierenden gerecht zu werden.

  • Unter Mindestleistung versteht man eine Mindestanzahl von Leistungspunkten, die pro Studienjahr bzw. Hochschulsemester mindestens erbracht werden müssen, um nachzuweisen, dass studiert wird. Gemäß § 3a APB (wird in neuem Tab geöffnet) beträgt die Mindestleistung bis zum Ende des zweiten Fachsemesters mindestens 20 Leistungspunkte. Die Fachbereiche können aber auch mehr vorsehen. Im Teilzeitstudium verlängert sich die Frist anteilig. Das bedeutet: Wird ein Teilzeitstudium mit Studienbeginn aufgenommen, verlängert sich die Frist auf vier Semester, wird ein Teilzeitstudium mit dem zweiten Semster aufgenommen, verlängert sie sich auf drei Semester.

  • N
  • Als Nachweise für ein Teilzeitstudium werden akzeptiert bei:

    • Erwerbstätigkeit: Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers i. V. m. einer Gehaltsabrechnung,
    • selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit: Umsatzsteuererklärung oder Nachweis der Umsatzsteuerzahlung oder Einkommensteuerbescheid (Umsatz mindestens 2.595 EUR, ab 1.10.2022 2.802 EUR im Quartal bzw. 10.380 EUR, ab 1.10.2022 11.208 EUR im Jahr)
    • Erziehungstätigkeit: Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes, Familienbuch,
    • Pflegetätigkeit: Bescheid der Pflegekasse mit Zuordnung zu einer Pflegestufe und Nachweis der Bestellung als Pfleger,
    • Behinderung/chronische Erkrankung: Ärztliches Attest
    • Hochleistungssport: Bestätigung des Verbandes
    • Gremientätigkeit: Berufungsbeschluss in das Organ oder Nachweis der Beauftragung,
    • andere Begründungen: geeignete Nachweise.
  • Ein NC ist eine Zulassungsbeschräkung. In zulassungsbeschränkten Fachsemestern ist ein Teilzeitstudium nicht möglich. Ist aber z.B. nur das erste Fachsemester zulassungsbeschränkt, kann ab dem zweiten Fachsemester offiziell in Teilzeit studiert werden.

  • P
  • Das Prüfungsangebot legt fest, welche Prüfungen in einem Semester angeboten werden. Durch individuelle Absprache können für Teilzeitstudierende auch zusätzliche Termine angeboten werden.

  • Unter Prüfungskommission versteht man eine Kommission, die sich um die Anerkennung von Prüfungsleistungen und Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnung kümmert. Sie entscheidet auch über Abweichungen von der Prüfungsordnung (wie Fristverlängerung etc.), sofern nicht durch die Prüfungsordnung selbst eine andere Zuständigkeit begründet ist..

  • R
  • Die Regelstudienzeit ist die Studienzeit die gemäß Prüfungsordnung angesetzt ist, um den Abschluss zu erwerben. Im Bachelor sind dies an der TU Darmstadt sechs Semester im Master vier Semester. In den Teilzeitvarianten darf die Regelstudienzeit im Bachelor zwölf und im Master acht Semester nicht überschreiten. Ein Unterschreiten ist immer möglich.

  • S
  • Die Satzung gibt die Rahmenbedingungen für ein Teilzeitstudium an der TU Darmstadt vor. Zur Teilzeitsatzung (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Der Semesterbeitrag ändert sich durch die Aufnahme eines Teilzeitstudiums nicht.

  • Die Servicestelle informiert Studierende darüber, welche Möglichkeiten ein Teilzeitstudium bietet, wie man in Teilzeit studiert und unter welchen Bedingungen ein Teilzeitstudium aufgenommen werden darf.
    Fachbereiche unterstützt die Servicestelle mit ausführlichen Informationen zur Konzipierung und Hilfestellungen bei der Umsetzung von Teilzeitstudienprogrammen. Die Servicestelle Teilezeitstudium und Studieren mit Kind wurde im Rahmen eines Modellversuches eingerichtet.

  • Sozialerhebungen sind Studien zur wirtschaftlichen und sozialen Lage von Studenten und Studentinnen.

  • Der Studien- und Prüfungsplan legt den optimalen Studienverlauf fest. Welche Prüfungen ein/e StudentIn im Laufe des Studiums ablegen muss, um den angestrebten Abschluss zu erhalten und welcher Zeitpunkt dafür optimal oder vorgeschrieben ist, weist dieser Plan aus.

  • Für alle allgemeinen – nicht fachbezogenen –Fragen ist die Zentrale Studienberatung und -orientierung ZSB zuständig. Fachbezogene Fragen beantworten die Studienbüros. Alle Fragen zum Thema Teilzeitstudium beantwortet die Servicestelle Teilzeitstudium

  • Ein Studienbereich ist im Unterschied zu einem Fachbereich interdisziplinär organisiert und wird von mehreren Fachbereichen gemeinsam gebildet, wobei ein Fachbereich die Betreuung der Studierenden übernimmt.

  • Im Studienbüro werden Studierende der Bachelor-, Master- und Diplomstudiengänge von Mitarbeiterinnen betreut. Sie helfen bei Fragen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen (An- und Abmeldung, Krankmeldung).
    Zur Übersicht der Studienbüros

  • Der/Die Studiendekan/in ist am Fachbereich zuständig für alle Fragen und Themen, die in den Bereich Studium, Lehre und Lehrveranstaltungen fallen.

  • Gemäß Satzung können grundsätzlich nur Bachelor- und Masterstudiengänge in Teilzeit studiert werden.
    Zur Übersicht über die Studiengänge mit Teilzeitstudium

  • Hier ist zu unterscheiden zwischen dem Bildungskredit (BAföG-Kredit) und dem KfW-Studienkredit. Ein Teilzeitstudium wird nicht durch den Bildungskredit gefördert, aber duch den KfW-Studienkredit.

  • Damit ist meistens die Studienreform von Bologna 1999 gemeint. Dort wurden die Einführung des Bachelor/Mastersystems und die Aufgabe der Diplom- und Magisterstudiengänge beschlossen.

  • Eine Studienvereinbarung ist ein rechtsverbindlicher Vertrag über den Studienverlauf.

  • T
  • Unter Teilzeitangebot versteht man eine geregelte Möglichkeit den Studiengang zeitlich zu strecken. Zum aktuellen Teilzeitangebot

  • Um ein Teilzeitstudium aufnehmen zu können, müssen die Studierenden einen Grund nennen können, der sie daran hindert, ihre Zeit überwiegend dem Studium zu widmen. Gründe können sein:

    • Erwerbstätigkeit, Selbständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit,
    • Betreuung mindestens eines eigenen Kindes im Alter von bis zu achtzehn Jahren,
    • Pflege eines nahen Angehörigen mit Zuordnung zu einer Pflegestufe,
    • Behinderung oder chronische, schwere Erkrankung,
    • Hochleistungssport,
    • Mitwirkung als ernannte(r) oder gewählte(r) Vertreter(in) der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung oder des Studentenwerks oder
    • vergleichbare schwerwiegende Gründe.
  • Abkürzung für Satzung zur Organisation und Gestaltung eines Teilzeitstudiums an der TU Darmstadt. Die Satzung gibt die Rahmenbedingungen für ein Teilzeitstudium an der TU Darmstadt vor.

  • Der Teilzeitstatus weist den Studierenden offiziell als Teilzeitstudierender aus. Er wird bei den Studierendendaten hinterlegt. Auf dem Studierendenausweis und im Zeugnis wird er nicht ausgewiesen. Auf Antrag kann aber jederzeit eine Bescheinigung über den Status ausgestellt werden.

  • Studierende, die ein Teilzeitstudium absolvieren.

  • Für die TU Darmstadt absolvieren diejenigen ein Teilzeitstudium, die durch äußere Zwänge bzw. Gegebenheiten die für ein Vollzeitstudium geforderten 900 Arbeitsstunden pro Semester für das Studium nicht leisten können. Ein Teilzeitstudium kann offiziell mit Teilzeitstatus oder rein faktisch absolviert werden.

  • V
  • Unter einem Vollzeitstudium versteht man ein Präsenzstudium, das überwiegend vor Ort an der jeweiligen Hochschule stattfindet. Im Vollzeitstudium werden an der TU Darmstadt durchschnittlich 30 CPs im Semester erworben.

  • W
  • Ein Weiterbildungsmaster ist ein spezielles Angebot, das eine entsprechende Berufserfahrung für die Zulassung voraussetzt und in der Regel kostenpflichtig ist.

  • Studierende, die neben dem Studium jobben und jünger als 30 Jahre sind, genießen das sogenannte Werkstudentenprivileg. Darunter verstehen die Krankenkassen jene Regelung, dass jobbende Vollzeitstudierende regelmäßig bis zu 20 Stunden pro Woche einem Beschäftigungsverhältnis nachgehen dürfen und versicherungstechnisch trotzdem den Studierendenstatus behalten dürfen. Für Teilzeitstudierende gilt das eingeschränkt: Nur wenn der Studienplan des Teilzeitstudiums mehr als die Hälfte der Zeit des entsprechenden Vollzeitstudienplans vorsieht, erhalten Teilzeitstudierende das Werkstudentenprivileg. Ein Beispiel: Wenn der Vollzeitstudienplan einen Arbeitsaufwand von 60 Creditpoints pro Studienjahr vorsieht, wäre die Hälfte genau 30 Creditpoints. Der Teilzeitstudienplan müsste in diesem Fall mehr als 30 Creditpoints Leistungsumfang für das Studienjahr vorsehen, damit das Werkstudentenprivileg Anwendung findet. Zu weiteren Informationen

  • Z
  • In der Zulassung international erhalten ausländische und deutsche Studienbewerber mit ausländischen Zeugnissen Informationen zu Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation. Ausländische Studierende erhalten Informationen zu: Beurlaubung, Studiengangwechsel, Exmatrikulation, Bescheinigungen für Behörden und Institutionen im Ausland.

  • In zulassungsbeschränkten Fachsemestern ist ein Teilzeitstudium nicht möglich. Ist aber z.B. nur das erste Fachsemester zulassungsbeschränkt, kann ab dem zweiten Fachsemester offiziell in Teilzeit studiert werden.