Antragsfrist
Die Antragsfrist für das Sommersemester 2024 ist abgelaufen. Vom 1. September bis 31. Oktober 2024 können Anträge für das Wintersemester 2024/25 gestellt werden.
Bitte senden Sie das ausgefüllte (wird in neuem Tab geöffnet)
und die Nachweise innerhalb der Frist per Mail an Antragsformularteilzeitstudium@zv.tu-…. Aus Sicherheitsgründen werden nur noch Anträge und Nachweise als PDF akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass Nachweise ausschließlich über die studentische Mailadresse eingereicht werden können. Insbesondere Zipp-Dateien und Links zu Clouds werden von uns nicht verarbeitet. Bitte beachten Sie auch die (wird in neuem Tab geöffnet)
. Die Nachweise sind auch bei einem Wiederholungsantrag vorzulegen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit senden wir postalisch erhaltene Nachweise nicht zurück, sondern vernichten sie. Schicken Sie uns deshalb bitte keine Originale, die Sie noch benötigen. Eine Kopie ist ausreichend. Hinweise zum Ausfüllen des Antrags
Sie können ein Teilzeitstudium beantragen, wenn Sie
- in den Vollzeitstudiengang immatrikuliert sind;
- kein Doppelstudium absolvieren;
- einen akzeptierten Teilzeitgrund nachweisen können (siehe unten) und
- ein Teilzeitstudium im betreffenden Fachsemster Ihres möglich ist. Studiengangs
Hierfür müssen Sie das ausgefüllte (wird in neuem Tab geöffnet) und die Nachweise der Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind innerhalb der Frist vorlegen. Bitte beachten Sie auch die Antragsformular (wird in neuem Tab geöffnet) . Hinweise zum Ausfüllen des Antrags
Informationen zur Wahl des Studienplans finden Sie unter dem Menüpunkt Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin über Studienplan & Dauer. (TU-ID wird benötigt). Den Antrag und die Nachweise können Sie uns bevorzugt per Mail, aber auch mittels Post oder Telefax senden. Moodle
Die Nachweise sind auch bei einem Wiederholungsantrag vorzulegen.
Achtung!
Bei Umschreibung in den Master oder bei Studiengangwechsel wird der Teilzeitstatus nicht automatisch übertragen. Sie müssen einen neuen Antrag stellen!
Teilzeitgründe und Nachweise
Der Antrag auf Teilzeitstudium muss begründet sein. Der Teilzeitgrund ist bei jeder Antragstellung (auch bei einem Wiederholungsantrag) nachzuweisen. Folgende Begründungen und Nachweise werden akzeptiert: