Antragsfrist
Anträge für das Wintersemester 2025/26 können noch bis zum 31. März 2026 eingereicht werden.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular (wird in neuem Tab geöffnet) und die Nachweise per Mail an teilzeitstudium@zv.tu-…. Aus Sicherheitsgründen werden nur noch Anträge und Nachweise als PDF akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass Nachweise ausschließlich über die studentische Mailadresse eingereicht werden können. Insbesondere Zipp-Dateien und Links zu Clouds werden von uns nicht verarbeitet. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Ausfüllen des Antrags (wird in neuem Tab geöffnet). Die Nachweise sind auch bei einem Wiederholungsantrag vorzulegen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit senden wir postalisch erhaltene Nachweise nicht zurück, sondern vernichten sie. Schicken Sie uns deshalb bitte keine Originale, die Sie noch benötigen.
Sie können ein Teilzeitstudium beantragen, wenn Sie
- in den Vollzeitstudiengang immatrikuliert sind;
- einen akzeptierten Teilzeitgrund nachweisen können (siehe unten) und
- ein Teilzeitstudium im betreffenden Fachsemester Ihres Studiengangs möglich ist.
Hierfür müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular (wird in neuem Tab geöffnet) und die Nachweise der Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind innerhalb der Frist vorlegen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Ausfüllen des Antrags (wird in neuem Tab geöffnet).
Informationen zur Wahl des Studienplans finden Sie unter dem Menüpunkt Studienplan & Dauer. Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin über Moodle (TU-ID wird benötigt). Den Antrag und die Nachweise können Sie uns bevorzugt per Mail, aber auch mittels Post senden oder nach Terminvereinbarung abgeben.
Die Nachweise sind auch bei einem Wiederholungsantrag vorzulegen.
Achtung!
Bei Umschreibung in den Master oder bei Studiengangwechsel oder wenn Sie kurzzeitig exmatrikuliert waren wird der Teilzeitstatus nicht automatisch übertragen. Sie müssen einen neuen Antrag stellen!
Teilzeitgründe und Nachweise
Der Antrag auf Teilzeitstudium muss begründet sein. Der Teilzeitgrund ist bei jeder Antragstellung (auch bei einem Wiederholungsantrag) nachzuweisen. Folgende Begründungen und Nachweise werden akzeptiert: