Antragsfrist
Die Antragsfrist für das Sommersemester 2022 ist abgelaufen. Anträge für das Wintersemester 2022/23 können vom 1. September 2022 – 31. Oktober 2022 gestellt werden.
Wir bitten, das ausgefüllte (wird in neuem Tab geöffnet) und die Nachweise innerhalb der Frist zu übersenden. Bitte beachten Sie auch die Antragsformular (wird in neuem Tab geöffnet). Die Nachweise sind auch bei einem Wiederholungsantrag vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass wir aus Gründe der Nachhaltigkeit Ihre Nachweise nicht an Sie zurücksenden, sondern diese fachgerecht entsorgen. Schicken Sie uns deshalb bitte keine Originale, die Sie noch benötigen. Eine Kopie ist ausreichend. Hinweise zum Ausfüllen des Antrags
Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge entfallen alle Bürosprechstunden bis auf Weiteres. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder mailen Sie uns. Wir beraten Sie weiterhin gern!
Sie können ein Teilzeitstudium beantragen, wenn Sie
- in den Vollzeitstudiengang immatrikuliert sind;
- kein Doppelstudium absolvieren;
- einen akzeptierten Teilzeitgrund nachweisen können (siehe unten) und
- ein Teilzeitstudium im betreffenden Fachsemster Ihres möglich ist. Studiengangs
Hierfür müssen Sie das ausgefüllte (wird in neuem Tab geöffnet) und die Nachweise der Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind innerhalb der Frist vorlegen. Bitte beachten Sie auch die Antragsformular (wird in neuem Tab geöffnet). Hinweise zum Ausfüllen des Antrags
Informationen zur Wahl des Studienplans finden Sie unter dem Menüpunkt Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder vereinbaren Sie einen online Beratungstermin über Studienplan & Dauer. (TU-ID wird benötigt). Den Antrag und die Nachweise können Sie uns bevorzugt per Mail, aber auch mittels Post oder Telefax senden. Moodle
Die Nachweise sind auch bei einem Wiederholungsantrag vorzulegen.
Achtung!
Bei Umschreibung in den Master oder bei Studiengangwechsel wird der Teilzeitstatus nicht automatisch übertragen. Sie müssen einen neuen Antrag stellen!
Teilzeitgründe und Nachweise
Der Antrag auf Teilzeitstudium muss begründet sein. Der Teilzeitgrund ist bei jeder Antragstellung (auch bei einem Wiederholungsantrag) nachzuweisen. Folgende Begründungen und Nachweise werden akzeptiert: