Antragsverfahren

Antragsfrist

Anträge für das Sommersemester 2024 können noch bis zum 30. April 2024 gestellt werden.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular (wird in neuem Tab geöffnet) und die Nachweise innerhalb der Frist per Mail an . Aus Sicherheitsgründen werden nur noch Anträge und Nachweise als PDF akzeptiert. Insbesondere Zipp-Dateien und Links zu Clouds werden von uns nicht verarbeitet. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Ausfüllen des Antrags (wird in neuem Tab geöffnet) . Die Nachweise sind auch bei einem Wiederholungsantrag vorzulegen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit senden wir postalisch erhaltene Nachweise nicht zurück, sondern vernichten sie. Schicken Sie uns deshalb bitte keine Originale, die Sie noch benötigen. Eine Kopie ist ausreichend.

Sie können ein Teilzeitstudium beantragen, wenn Sie

  • in den Vollzeitstudiengang immatrikuliert sind;
  • kein Doppelstudium absolvieren;
  • einen akzeptierten Teilzeitgrund nachweisen können (siehe unten) und
  • ein Teilzeitstudium im betreffenden Fachsemster Ihres Studiengangs möglich ist.

Hierfür müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular (wird in neuem Tab geöffnet) und die Nachweise der Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind innerhalb der Frist vorlegen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Ausfüllen des Antrags (wird in neuem Tab geöffnet) .

Informationen zur Wahl des Studienplans finden Sie unter dem Menüpunkt Studienplan & Dauer. Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin über Moodle (TU-ID wird benötigt). Den Antrag und die Nachweise können Sie uns bevorzugt per Mail, aber auch mittels Post oder Telefax senden.

Die Nachweise sind auch bei einem Wiederholungsantrag vorzulegen.

Achtung!

Bei Umschreibung in den Master oder bei Studiengangwechsel wird der Teilzeitstatus nicht automatisch übertragen. Sie müssen einen neuen Antrag stellen!

Teilzeitgründe und Nachweise

Der Antrag auf Teilzeitstudium muss begründet sein. Der Teilzeitgrund ist bei jeder Antragstellung (auch bei einem Wiederholungsantrag) nachzuweisen. Folgende Begründungen und Nachweise werden akzeptiert:

Sie müssen mindestens 14 Stunden pro Woche regelmäßig erwerbstätig sein, sei es als Werkstudent*in oder als Arbeitnehmer*in. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen werden die Stunden zusammengezählt.

Nachweise:

  • Arbeitnehmertätigkeit: Geht aus der Gehaltsabrechnung der zeitliche Umfang der Erwerbstätigkeit hervor, reicht diese. Zahlen können gern geschwärzt werden. Fehlt diese Angabe muss zusätzlich der Arbeitsvertrag vorgelegt werden oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den zeitlichen Umfang der Tätigkeit.
  • Bei Werkstudententätigkeit:
  • 1. In Ihrem Arbeitsvertrag ist eine wöchentliche Stundenzahl verbindlich angegeben: Vorlage des Arbeitsvertrages und der letzten Abrechnung.
  • 2. In Ihrem Arbeitsvertrag ist nur die maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit angegeben, z.B. „maximal wöchentlich 20 Stunden während der Vorlesungszeit“: Vorlage des Arbeitsvertrages und der letzten drei Abrechnungen
  • 3. Der Vertrag wurde erst geschlossen und Sie haben noch keine Gehaltsabrechnung: Vorlage Vertrag, wenn aus diesem eine genaue Stundenanzahl hervorgeht. Ist dies nicht der Fall muss noch eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, über den voraussichtlichen Beschäftigungsumfang.

Es muss ein Umsatz von mindestens 11.208 EUR nachgewiesen werden. Liegt ein Jahresumsatz noch nicht vor, muss ein Quartalsumsatz (drei aufeinanderfolgende Monate) von mindestens 2.802 EUR nachgewiesen werden.

Nachweise: Umsatzsteuererklärung oder Nachweis der Umsatzsteuer(voraus)zahlung oder Einkommenssteuerbescheid oder falls noch nichts davon vorliegt, entsprechende Kundenrechnungen und Nachweis des Zahlungseingangs.

Es werden nur eigene bzw. adoptierte Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt. Ein Dauerantrag ist möglich.

Nachweise: Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes oder Familienbuch

Es wird nur die Pflege eines nahen Angehörigen berücksichtigt.

Nachweise: Bescheid der Pflegekasse mit Zuordnung zu einer Pflegestufe und Nachweis der Bestellung als Pfleger*in.

Es muss sich um eine Behinderung oder chronische schwere Erkrankung handeln.

Nachweise: Ärztliches Attest, dass Sie durch eine Behinderung bzw. chronische, schwere Erkrankung gemäß § 2 IX. SGB an der Ausübung eines Vollzeitstudiums im Zeitraum für den ein Teilzeitstudium beantragt wird, gehindert sind oder durch einen Schwerbehindertenausweis.

Als Hochleistungssport ist die Zugehörigkeit zu einem A-, B- oder C- Kader eines Spitzensportverbandes definiert.

Nachweise: Bescheinigung des Verbandes über die Kaderzugehörigkeit oder veröffentlichte Kaderliste.

Gremientätigkeit als gewählte*r oder ernannte*r Vertreter*in der studentischen oder akademischen Selbstverwaltung oder des Studierendenwerks. Nicht akzeptiert wird eine ehrenamtliche Tätigkeit außerhalb der Hochschule.

Nachweise: Berufungsbeschluss in das Organ oder die Ernennungsurkunde.

Es muss ein vergleichbar schwerwiegender Grund vorliegen.

Nachweise: Plausible schriftliche Begründung und geeignete Nachweise.