Teilzeitstudium kurz gefasst

Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium

  • Immatrikulation in ein Vollzeitstudium
  • kein aufnahmebeschränktes Fachsemester (ein Eignungsfeststellungsverfahren ist unschädlich)
  • kein Doppelstudium
  • Nachweis eines nachfolgenden Teilzeitgrunds

Gründe und Nachweise

Teilzeitgrund Nachweis
Erwerbstätigkeit mind. 14 Std. pro Woche Arbeitsvertrag oder Arbeitsgebescheinigung+ letzte Gehaltsabrechnung
Selbständige/freiberufliche Tätigkeit mit Umsatz von 11.208 EUR p. a./ 2.802 EUR pro Quartal Umsatzsteuererklärung oder Nachweis der Umsatzsteuerzahlung oder Einkommensteuerbescheid
Erziehungstätigkeit eines Kindes unter 18. J. Geburtsurkunde
Pflegetätigkeit Bescheid der Pflegekasse + Nachweis der Bestellung als Pfleger
Behinderung oder chronische schwere Erkrankung Behindertenausweis, ärztliches Attest
Hochleistungssport Nachweis der Zugehörigkeit zu einem A-, B- oder C-Kader eines Spitzensportverbandes
Mitwirkung als Vertreter(in) der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung oder des Studentenwerks Berufungsbeschluss in das Organ oder Ernennungsurkunde

Teilzeitangebot

Einige Bachelorstudiengänge können erst ab einem höheren Fachsemester in Teilzeit studiert werden. Welche fachspezifischen Bedingungen für ein Teilzeitstudium gelten, erfahren Sie unter Teilzeitangebot.

Sie können in der Regel zwischen einem empfohlenen Teilzeitstudienplan über 15 CP und einem über 20 CP pro Semester wählen, wobei sie trotzdem beliebig viele Leistungspunkte im Semester erwerben können.

  • Fristverlängerungen für die Erbringung der Mindestleistungen zur Sicherung des Studienerfolgs sowie Verdoppelung der Abgabefrist für die Thesis (Ausnahme: Architektur)
  • Geringere Fachsemesteranzahl

Das ausgefüllte Formular mit den Nachweisen muss der Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind fristgerecht vorgelegt werden.

  • Frist für das Sommersemester: 1. März bis 30. April
  • First für das Wintersemester: 1. September bis 31. Oktober

Der Antrag gilt für ein Studienjahr und kann beliebig oft gestellt werden. Bei Teilzeitstudium wegen Erziehungstätigkeit oder Schwerbehinderung kann ein längeres Teilzeitstudium beantragt werden. Der Wechsel ins Vollzeitstudium ist zum Ende eines jeden Semesters möglich.

Der Teilzeitstatus wird in TUCaN hinterlegt, ist aber auf den Studienbescheinigungen nicht vermerkt. Eine Bescheinigung über den Teilzeitstatus wird ausgestellt.

Die Regelungen für ein Teilzeitstudium an der TU Darmstadt sind in der Satzung zur Organisation und Gestaltung eines Teilzeitstudiums an der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet) zusammengefasst.