Teilzeitstudium kurz gefasst

Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium

  • Immatrikulation in ein Vollzeitstudium
  • kein aufnahmebeschränktes Fachsemester (ein Eignungsfeststellungsverfahren ist unschädlich)
  • Nachweis eines nachfolgenden Teilzeitgrunds

Gründe und Nachweise

Teilzeitgrund Nachweis
Erwerbstätigkeit mind. 14 Std. pro Woche Arbeitsvertrag oder Arbeitsgebescheinigung + letzte Gehaltsabrechnung(en)
Selbständige/freiberufliche Tätigkeit mit Umsatz von 11.904 EUR p. a./ 2.976 EUR pro Quartal Umsatzsteuererklärung oder Nachweis der Umsatzsteuerzahlung oder Einkommensteuerbescheid oder Nachweis eingegangener Rechnungen
Erziehungstätigkeit eines Kindes unter 18. J. Geburtsurkunde oder Ausweis des Kindes nebst Meldebescheinigung oder Bestellung als Pflegeeltern oder Adoptionsurkunde
Pflegetätigkeit Bescheid der Pflegekasse oder Nachweis der Bestellung als Pfleger oder ärztliche Bescheinigung
Behinderung oder chronische schwere Erkrankung Behindertenausweis, ärztliches Attest
Hochleistungssport Nachweis der Zugehörigkeit zu einem A-, B- oder C-Kader eines Spitzensportverbandes
Mitwirkung als Vertreter(in) der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung oder des Studierendenwerks Berufungsbeschluss in das Organ oder Ernennungsurkunde

Teilzeitangebot

Einige Bachelorstudiengänge können erst ab einem höheren Fachsemester in Teilzeit studiert werden. Welche fachspezifischen Bedingungen für ein Teilzeitstudium gelten, erfahren Sie unter Teilzeitangebot.

Sie können zwischen einem empfohlenen Teilzeitstudienplan über 15 CP und einem über 20 CP pro Semester wählen, wobei sie trotzdem beliebig viele Leistungspunkte im Semester erwerben können.

  • Fristverlängerungen für die Erbringung der Mindestleistungen zur Sicherung des Studienerfolgs sowie Verdoppelung der Abgabefrist für die Thesis (Ausnahme: Architektur)
  • Geringere Fachsemesteranzahl

Das ausgefüllte Formular mit den Nachweisen muss der Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind vorgelegt werden.

  • Frist für das Sommersemester: 1. März bis 30. April
  • First für das Wintersemester: 1. September bis 31. Oktober

In Ausnahmefällen werden auch Anträge außerhalb der Frist akzeptiert.

Der Antrag gilt für mindestens ein Studienjahr und kann beliebig oft gestellt werden. Je nach Teilzeitgrund kann auch ein längeres Teilzeitstudium bewilligt werden. Der Wechsel ins Vollzeitstudium ist zum Ende eines jeden Semesters möglich.

Der Teilzeitstatus wird in TUCaN hinterlegt, ist aber auf den Studienbescheinigungen nicht vermerkt. Eine Bescheinigung über den Teilzeitstatus wird ausgestellt.

Die Regelungen für ein Teilzeitstudium an der TU Darmstadt sind in der Satzung zur Organisation und Gestaltung eines Teilzeitstudiums an der TU Darmstadt (Teilzeitsatzung) (wird in neuem Tab geöffnet) zusammengefasst.