Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium
- Immatrikulation in ein Vollzeitstudium
- kein aufnahmebeschränktes Fachsemester (ein Eignungsfeststellungsverfahren ist unschädlich)
- Nachweis eines nachfolgenden Teilzeitgrunds
Gründe und Nachweise
| Teilzeitgrund | Nachweis |
| Erwerbstätigkeit mind. 14 Std. pro Woche | Arbeitsvertrag oder Arbeitsgebescheinigung + letzte Gehaltsabrechnung(en) |
| Selbständige/freiberufliche Tätigkeit mit Umsatz von 11.904 EUR p. a./ 2.976 EUR pro Quartal | Umsatzsteuererklärung oder Nachweis der Umsatzsteuerzahlung oder Einkommensteuerbescheid oder Nachweis eingegangener Rechnungen |
| Erziehungstätigkeit eines Kindes unter 18. J. | Geburtsurkunde oder Ausweis des Kindes nebst Meldebescheinigung oder Bestellung als Pflegeeltern oder Adoptionsurkunde |
| Pflegetätigkeit | Bescheid der Pflegekasse oder Nachweis der Bestellung als Pfleger oder ärztliche Bescheinigung |
| Behinderung oder chronische schwere Erkrankung | Behindertenausweis, ärztliches Attest |
| Hochleistungssport | Nachweis der Zugehörigkeit zu einem A-, B- oder C-Kader eines Spitzensportverbandes |
| Mitwirkung als Vertreter(in) der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung oder des Studierendenwerks | Berufungsbeschluss in das Organ oder Ernennungsurkunde |
Teilzeitangebot
Einige Bachelorstudiengänge können erst ab einem höheren Fachsemester in Teilzeit studiert werden. Welche fachspezifischen Bedingungen für ein Teilzeitstudium gelten, erfahren Sie unter Teilzeitangebot.