Was das Mutterschutzgesetz für Studierende bedeutet
Durch das Mutterschutzgesetz sollen Schwangere, Stillende sowie das Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz geschützt werden. Dies gilt auch für Ihr Studium an der Technischen Universität Darmstadt. Damit Sie von den Vorteilen des Mutterschutzes profitieren können, müssen Sie Ihre Schwangerschaft oder Stillzeit der Universität mitteilen. Das entsprechende Formular finden Sie (wird in neuem Tab geöffnet) Reichen Sie dieses bitte bei Ihrem zuständigen hier.am besten mit einer Kopie des Mutterpasses ein. Studienbüro
Schwangere Studierende im Lehramt an Gymnasien wenden sich an das . Dort wird die Erstmeldung erstellt und weiter geleitet. Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL)
Schwangere Studierende, die als studentische Hilfskräfte an der Technischen Universität Darmstadt arbeiten, müssen auch umgehend ihre Vorgesetzten informieren. Auch wenn Sie außerhalb der Universität erwerbstätig sind, empfehlen wir eine Information Ihres Arbeitgebers. Nur so kann Ihre und die Gesundheit des Kindes vom Arbeitgeber sichergestellt werden.
Informationen der Technischen Universität Darmstadt zum Mutterschutz finden sie . hier
Beratung
Hinweis zur Meldepflicht
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Gespräche vertraulich behandelt werden. Allerdings sind wir verpflichtet, Ihre Schwangerschaft dem Studienbüro anzuzeigen, wenn wir Ihren Namen oder Ihre Matrikelnummer kennen. Damit dieses der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann, die Schwangerschaft an die Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) zu melden.
Aktuelles
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Online Informationsveranstaltung Teilzeitstudium
18.09.2025
am 15. Oktober um 18 Uhr via Zoom
Am Mittwoch, den 15. Oktober 2025 um 18 Uhr findet eine online Informationsveranstaltung zum Teilzeitstudium für Studierende und Studieninteressierte statt.
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Jetzt um Förderung der Kinderbetreuung durch den Prof. Sorin Huss-Fonds bewerben!
18.09.2025
Abgabefrist für Anträge bis 1. November 2025
Der Prof. Sorin Huss-Fonds unterstützt Studierende und Promovierende der Technischen Universität Darmstadt bei der Finanzierung der Kinderbetreuung. Anträge auf Unterstützung im Wintersemester 25 können noch bis zum 1. November 2025 in der Servicestelle Familie gestellt werden.
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Verkürzte Öffnungszeiten
11.09.2025
bis 26. September
Vom 11. bis 26. September 2025 ist die Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind nur zwischen 9 und 14 Uhr zu erreichen.