Was das Mutterschutzgesetz für Studierende bedeutet
Durch das Mutterschutzgesetz sollen Schwangere, Stillende sowie das Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz geschützt werden. Dies gilt auch für Ihr Studium an der Technischen Universität Darmstadt. Damit Sie von den Vorteilen des Mutterschutzes profitieren können, müssen Sie Ihre Schwangerschaft oder Stillzeit der Universität mitteilen. Das entsprechende Formular finden Sie (wird in neuem Tab geöffnet) Reichen Sie dieses bitte bei Ihrem zuständigen hier.am besten mit einer Kopie des Mutterpasses ein. Studienbüro
Schwangere Studierende im Lehramt an Gymnasien wenden sich an das . Dort wird die Erstmeldung erstellt und weiter geleitet. Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL)
Schwangere Studierende, die als studentische Hilfskräfte an der Technischen Universität Darmstadt arbeiten, müssen auch umgehend ihre Vorgesetzten informieren. Auch wenn Sie außerhalb der Universität erwerbstätig sind, empfehlen wir eine Information Ihres Arbeitgebers. Nur so kann Ihre und die Gesundheit des Kindes vom Arbeitgeber sichergestellt werden.
Informationen der Technischen Universität Darmstadt zum Mutterschutz finden sie . hier
Beratung
Hinweis zur Meldepflicht
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Gespräche, wie immer, vertraulich behandelt werden. Allerdings sind wir verpflichtet, Ihre Schwangerschaft dem Studienbüro anzuzeigen, wenn wir Ihren Namen oder Ihre Matrikelnummer kennen. Damit dieses der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann, die Schwangerschaft an die Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) zu melden.
Aktuelles
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Willkommen Erstsemester!
19.09.2024
Erstsemesterbegrüßung – Wir sind dabei!
Are you ready for the start of the new semester? We look forward to welcoming all new students to the Technical University of Darmstadt!
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Bild: Katrin BinnerBild: Katrin Binner
Online Informationsveranstaltung Teilzeitstudium
06.08.2024
am 17. Oktober um 18 Uhr via Zoom
Am Donnerstag, den 17. Oktober 2024 um 18 Uhr findet eine online Informationsveranstaltung zum Thema Teilzeitstudium für Studierende und Studieninteressierte statt.
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Jetzt um Förderung der Kinderbetreuung durch den Prof. Sorin Huss-Fonds bewerben!
22.01.2024
Abgabefrist für Anträge zum Wintersemester: 30. Oktober 2024
Der Prof. Sorin Huss Fonds unterstützt Studierende und Promovierende der Technischen Universität Darmstadt bei der Finanzierung der Kinderbetreuung. Anträge auf Unterstützung im Wintersemester 24/25 können noch bis zum 30. Oktober 2024 in der Servicestelle Familie gestellt werden.