Was das Mutterschutzgesetz für Studierende bedeutet
Durch das Mutterschutzgesetz sollen Schwangere, Stillende sowie das Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz geschützt werden. Dies gilt auch für Ihr Studium an der Technischen Universität Darmstadt. Damit Sie von den Vorteilen des Mutterschutzes profitieren können, müssen Sie Ihre Schwangerschaft oder Stillzeit der Universität mitteilen. Das entsprechende Formular finden Sie (wird in neuem Tab geöffnet) Reichen Sie dieses bitte bei Ihrem zuständigen hier.am besten mit einer Kopie des Mutterpasses ein. Studienbüro
Schwangere Studierende im Lehramt an Gymnasien wenden sich an das . Dort wird die Erstmeldung erstellt und weiter geleitet. Im Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL) unter Allgemeines finde Sie außerdem Informationen über den Mutterschutz an Schulen. Downloadbereich
Schwangere Studierende, die als studentische Hilfskräfte an der Technischen Universität Darmstadt arbeiten, müssen auch umgehend ihre Vorgesetzten informieren. Auch wenn Sie außerhalb der Universität erwerbstätig sind, empfehlen wir eine Information Ihres Arbeitgebers. Nur so kann Ihre und die Gesundheit des Kindes vom Arbeitgeber sichergestellt werden.
Informationen der Technischen Universität Darmstadt zum Mutterschutz finden sie . hier
Beratung
Hinweis zur Meldepflicht
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Gespräche, wie immer, vertraulich behandelt werden. Allerdings sind wir verpflichtet, Ihre Schwangerschaft dem Studienbüro anzuzeigen, wenn wir Ihren Namen oder Ihre Matrikelnummer kennen. Damit dieses der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann, die Schwangerschaft an die Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) zu melden.
Aktuelles
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Wir machen Urlaub!
13.03.2024
Vom 2. bis 5. April 2024 ist das Büro wegen Urlaubs geschlossen. Die nächste Sprechstunde nach dem Urlaub ist am Dienstag, den 9. April 2024 von 10 bis 12 Uhr.
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Bild: Katrin BinnerBild: Katrin Binner
Informationsveranstaltung Teilzeitstudium
07.03.2024
am 18. April um 18 Uhr via Zoom
Am Donnerstag, den 18. April 2024 um 18 Uhr findet eine online Informationsveranstaltung zum Thema Teilzeitstudium für Studierende und Studieninteressierte statt.
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Jetzt ins Teilzeitstudium
27.02.2024
Bis zum 30. April 2024 können noch Anträge auf Teilzeitstudium für das Sommersemester 2024 gestellt werden.