Was das Mutterschutzgesetz für Studierende bedeutet
Durch das Mutterschutzgesetz sollen Schwangere, Stillende sowie das Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz geschützt werden. Dies gilt auch für Ihr Studium an der Technischen Universität Darmstadt. Damit Sie von den Vorteilen des Mutterschutzes profitieren können, müssen Sie Ihre Schwangerschaft oder Stillzeit der Universität mitteilen. Das entsprechende Formular finden Sie (wird in neuem Tab geöffnet) Reichen Sie dieses bitte bei Ihrem zuständigen hier.am besten mit einer Kopie des Mutterpasses ein. Studienbüro
Schwangere Studierende im Lehramt an Gymnasien wenden sich an das . Dort wird die Erstmeldung erstellt und weiter geleitet. Im Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL) unter Allgemeines finde Sie außerdem Informationen über den Mutterschutz an Schulen. Downloadbereich
Schwangere Studierende, die als studentische Hilfskräfte an der Technischen Universität Darmstadt arbeiten, müssen auch umgehend ihre Vorgesetzten informieren. Auch wenn Sie außerhalb der Universität erwerbstätig sind, empfehlen wir eine Information Ihres Arbeitgebers. Nur so kann Ihre und die Gesundheit des Kindes vom Arbeitgeber sichergestellt werden.
Informationen der Technischen Universität Darmstadt zum Mutterschutz finden sie . hier
Beratung
Hinweis zur Meldepflicht
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Gespräche, wie immer, vertraulich behandelt werden. Allerdings sind wir verpflichtet, Ihre Schwangerschaft dem Studienbüro anzuzeigen, wenn wir Ihren Namen oder Ihre Matrikelnummer kennen. Damit dieses der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann, die Schwangerschaft an die Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) zu melden.
Aktuelles
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Gesundheitsbedingte Schließung bis 8.12.23
04.12.2023
Die Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind ist ist aufgrund von Krankheit vorübergehend geschlossen.
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Bild: Gabriele PfeifferBild: Gabriele Pfeiffer
Wir machen Weihnachtsferien!
24.11.2023
Wir machen vom 21. Dezember 2023 bis zum 05. Januar 2024 Weihnachtsferien.