Was das Mutterschutzgesetz für Studierende bedeutet
Durch das Mutterschutzgesetz sollen Schwangere, Stillende sowie das Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz geschützt werden. Dies gilt auch für Ihr Studium an der Technischen Universität Darmstadt. Damit Sie von den Vorteilen des Mutterschutzes profitieren können, müssen Sie Ihre Schwangerschaft oder Stillzeit der Universität mitteilen. Das entsprechende Formular finden Sie (wird in neuem Tab geöffnet) Reichen Sie dieses bitte bei Ihrem zuständigen hier.am besten mit einer Kopie des Mutterpasses ein. Studienbüro
Schwangere Studierende im Lehramt an Gymnasien wenden sich an das . Dort wird die Erstmeldung erstellt und weiter geleitet. Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL)
Schwangere Studierende, die als studentische Hilfskräfte an der Technischen Universität Darmstadt arbeiten, müssen auch umgehend ihre Vorgesetzten informieren. Auch wenn Sie außerhalb der Universität erwerbstätig sind, empfehlen wir eine Information Ihres Arbeitgebers. Nur so kann Ihre und die Gesundheit des Kindes vom Arbeitgeber sichergestellt werden.
Informationen der Technischen Universität Darmstadt zum Mutterschutz finden sie . hier
Beratung
Hinweis zur Meldepflicht
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Gespräche vertraulich behandelt werden. Allerdings sind wir verpflichtet, Ihre Schwangerschaft dem Studienbüro anzuzeigen, wenn wir Ihren Namen oder Ihre Matrikelnummer kennen. Damit dieses der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann, die Schwangerschaft an die Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) zu melden.
Aktuelles
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Stipendium für mehr Chancengerechtigkeit
19.08.2025
Internationale Studierende können sich jetzt bewerben!
Die Technische Universität Darmstadt vergibt wieder das STIBET I Stipendium für mehr Chancengerechtigkeit. Mit diesem vom DAAD geförderten Stipendium sollen internationale Studierende unterstützt werden, deren finanzielle Schwierigkeiten in direktem Zusammenhang mit individuellen Herausforderungen während des Studiums stehen.
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Wie lebt und studiert Deutschland?
15.08.2025
Jetzt mitmachen bei der großen bundesweiten Studierendenbefragung!
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Fußballcamp – Herbstferienspiele 2025
11.07.2025
vom 06. bis 10.10.2025 | 9:00 – 15:30 Uhr
Fußballcamp unter dem Motto: „Fußball erleben – Technik, Spiel und Spaß in Bewegung!“ für Kinder und Jugendliche von 6 bis 14 Jahren . Die Anmeldung bis spätestens 28.09.25 möglich.