Was das Mutterschutzgesetz für Studierende bedeutet
Durch das Mutterschutzgesetz sollen Schwangere, Stillende sowie das Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz geschützt werden. Dies gilt auch für Ihr Studium an der Technischen Universität Darmstadt. Damit Sie von den Vorteilen des Mutterschutzes profitieren können, müssen Sie Ihre Schwangerschaft oder Stillzeit der Universität mitteilen. Das entsprechende Formular finden Sie (wird in neuem Tab geöffnet) Reichen Sie dieses bitte bei Ihrem zuständigen hier.am besten mit einer Kopie des Mutterpasses ein. Studienbüro
Schwangere Studierende im Lehramt an Gymnasien wenden sich an das . Dort wird die Erstmeldung erstellt und weiter geleitet. Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL)
Schwangere Studierende, die als studentische Hilfskräfte an der Technischen Universität Darmstadt arbeiten, müssen auch umgehend ihre Vorgesetzten informieren. Auch wenn Sie außerhalb der Universität erwerbstätig sind, empfehlen wir eine Information Ihres Arbeitgebers. Nur so kann Ihre und die Gesundheit des Kindes vom Arbeitgeber sichergestellt werden.
Informationen der Technischen Universität Darmstadt zum Mutterschutz finden sie . hier
Beratung
Hinweis zur Meldepflicht
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Gespräche vertraulich behandelt werden. Allerdings sind wir verpflichtet, Ihre Schwangerschaft dem Studienbüro anzuzeigen, wenn wir Ihren Namen oder Ihre Matrikelnummer kennen. Damit dieses der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann, die Schwangerschaft an die Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) zu melden.
Aktuelles
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Online Informationsveranstaltung Teilzeitstudium
13.06.2025
am 2. Juli um 18 Uhr via Zoom
Am Mittwoch, den 2. Juli 2025 um 18 Uhr findet eine online Informationsveranstaltung zum Thema Teilzeitstudium für Studierende und Studieninteressierte statt.
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Online-Infoveranstaltung „Krankenversichert! Jobben?“
13.06.2025
Dienstag, 24. Juni 2024 | 16:00 – 17:30 Uhr
Liebe Studierende, viele von Ihnen haben immer wieder Fragen zum Thema Krankenversicherung, insbesondere dann, wenn Sie jobben oder ein Praktikum machen. Es gibt dabei einiges zu beachten. In Kooperation mit der Techniker Krankenkasse findet dazu am Dienstag, 24. Juni 2024 von 16:00 bis 17:30 Uhr die Online-Infoveranstaltung „Krankenversichert! Jobben?“ statt.
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Psychische Erkrankung – Wege aus der Krise: Informationsveranstaltung für Betroffene, Interessierte und Unterstützende
13.06.2025
Am 26. Juni | Wilhelm-Köhler-Saal | 10 – 14 Uhr
Mit Vortrag von Prof. Dr. med. Dr. phil. Thomas Fuchs zum Thema „Schnell, schneller, zu schnell. Überforderung, Burn-out und Depression“.