Änderungen durch die Corona-Pandemie
Auf Grund der aktuellen Situation wurde die für schwangere Studierende angepasst. Gefährdungsbeurteilung
Liegen bei den schwangeren Studierenden Tätigkeiten im Rahmen ihres Studiums vor, bei denen der Mindestabstand von 2 Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, ist die Tätigkeit nicht mehr auszuüben (z. B. Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz oder das Angebot des mobilen Arbeitens, sollte dies nicht möglich sein, gilt nach Rücksprache mit dem Betriebsarzt/ der Betriebsärztin ein betriebliches Beschäftigungsverbot).
Dieses gilt auch, wenn eine Person aus demselben Tätigkeits- und Studienumfeld der Schwangeren Kontakt zu einer infizierten Person hatte oder ein Erkrankungsfall vorliegt. Hier greift ein persönliches Beschäftigungsverbot bis zum 14. Tag nach dem Kontakt mit der Person oder einem Erkrankungsfall.
Sollten Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie bitte gesundheit@tu-….
Was das Mutterschutzgesetz für Studierende bedeutet
Durch das Mutterschutzgesetz sollen Schwangere, Stillende sowie das Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz geschützt werden. Dies gilt auch für Ihr Studium an der Technischen Universität Darmstadt. Damit Sie von den Vorteilen des Mutterschutzes profitieren können, müssen Sie Ihre Schwangerschaft oder Stillzeit der Universität mitteilen. Das entsprechende Formular finden Sie Reichen Sie dieses bitte bei Ihrem zuständigen hier.am besten mit einer Kopie des Mutterpasses ein. Studienbüro
Schwangere Studierende im Lehramt an Gymnasien wenden sich an das . Dort wird die Erstmeldung erstellt und weiter geleitet. Im Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) unter Allgemeines finde Sie außerdem Informationen über den Mutterschutz an Schulen. Downloadbereich
Schwangere Studierende, die als studentische Hilfskräfte an der Technischen Universität Darmstadt arbeiten, müssen auch umgehend ihre Vorgesetzten informieren. Auch wenn Sie außerhalb der Universität erwerbstätig sind, empfehlen wir eine Information Ihres Arbeitgebers. Nur so kann Ihre und die Gesundheit des Kindes vom Arbeitgeber sichergestellt werden.
Informationen der Technischen Universität Darmstadt zum Mutterschutz finden sie . hier
Beratung
Hinweis zur Meldepflicht
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Gespräche, wie immer, vertraulich behandelt werden. Allerdings sind wir verpflichtet, Ihre Schwangerschaft dem Studienbüro anzuzeigen, wenn wir Ihren Namen oder Ihre Matrikelnummer kennen. Damit dieses der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann, die Schwangerschaft an die Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) zu melden.